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V-Mann-Affäre trifft Brandenburgs Innenminister:
Alles Schönbohms Jungs?

Eine Polizeiaktion gegen die Naziband "White Aryan Rebels" am 20. Juli sorgt für weiteren einen politischen Skandal wegen des Einsatzes von V-Leuten gegen die rechte Szene.

Bei der Aktion wurde neben dem Sänger der Band Lars Burmeister, ehemaliger Landesvorsitzender der verbotenen FAP, auch der Neonazi Toni S. aus Cottbus festgenommen. Der 27-jährige ist nicht nur V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes, sondern soll für die nazistischen "White Aryan Rebels" auch für die Logistik zuständig gewesen sein. Gleichzeitig ist gegen ihn seit über einem Jahr ein schwebendes Verfahren wegen Verbreitung rechtsextremer Propaganda bei der Cottbusser Staatsanwaltschaft anhängig. Für die Cottbusser Ermittler ist Toni S. eine Führungsfigur in einem Kreis von einem Dutzend Verdächtiger der Nazi-Musikszene. In seiner Wohnung wurden größere Mengen von verfassungsfeindlichem Material gefunden.

Für die Brandenburger Sicherheitsbehörden ist die mangelnde Koordination der Berliner Behörden ein Ärgernis, da aus ihrer Sicht durch die Festnahme von S. und dessen Enttarnung die weitere Aufklärung von rechten Straftaten verhindert hätte. Die Berliner Justizbehörden sehen den Fall ganz anders. Die politisch verantwortlichen in Brandenburg, allen voran Jörg Schönbohm müssten erklären, ob sie von den Straftaten ihres V-Mannes innerhalb der rechten Musikszene gewusst hätten.

In der Tat sehen die Richtlinien für die Führung von V-Leuten vor, dass diese bezahlten Informanten keine schweren Straftaten begehen und auch keine steuernde Funktion innerhalb der Szene haben dürfen. Diese Anordnung, die für Polizeispitzel klare Vorgaben bietet, ist jedoch bei V-Leuten des Verfassungsschutzes umstritten, da der Verfassungsschutz keine Ermittlungsbehörde ist und damit auch  in solchen Fällen keine Verpflichtung zum Eingreifen besteht.

Dennoch ist der Brandenburger Innenminister unter Druck. Sollte sich herausstellen, dass das Wirken von Toni S. den Ermittlern bekannt war, so muss sich der CDU-Rechtsaußen Schönbohm vorwerfen lassen mit einem solchen Vorgehen gegen die rechtsextreme Szene deren Strukturen gestärkt zu haben. Politisch tragbar ist eine solche Vorgehensweise nicht, selbst wenn sie durch einen Graubereich im Gesetz nicht ausdrücklich verboten sind.

  • Berliner Nazi-Treff von Polizei gestürmt

"Arischer Bruder" verhaftet

hagalil.com 01-08-02

 


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