V-Mann-Affäre trifft Brandenburgs Innenminister:
Alles Schönbohms Jungs?
Eine Polizeiaktion gegen die Naziband "White Aryan Rebels" am 20. Juli
sorgt für weiteren einen politischen Skandal wegen des Einsatzes von
V-Leuten gegen die rechte Szene.
Bei der Aktion wurde neben dem Sänger der Band Lars Burmeister,
ehemaliger Landesvorsitzender der verbotenen FAP, auch der Neonazi Toni
S. aus Cottbus festgenommen. Der 27-jährige ist nicht nur V-Mann des
brandenburgischen Verfassungsschutzes, sondern soll für die nazistischen
"White Aryan Rebels" auch für die Logistik zuständig gewesen sein.
Gleichzeitig ist gegen ihn seit über einem Jahr ein schwebendes
Verfahren wegen Verbreitung rechtsextremer Propaganda bei der Cottbusser
Staatsanwaltschaft anhängig. Für die Cottbusser Ermittler ist Toni S.
eine Führungsfigur in einem Kreis von einem Dutzend Verdächtiger der
Nazi-Musikszene. In seiner Wohnung wurden größere Mengen von
verfassungsfeindlichem Material gefunden.
Für die Brandenburger Sicherheitsbehörden ist die mangelnde Koordination
der Berliner Behörden ein Ärgernis, da aus ihrer Sicht durch die
Festnahme von S. und dessen Enttarnung die weitere Aufklärung von
rechten Straftaten verhindert hätte. Die Berliner Justizbehörden sehen
den Fall ganz anders. Die politisch verantwortlichen in Brandenburg,
allen voran Jörg Schönbohm müssten erklären, ob sie von den Straftaten
ihres V-Mannes innerhalb der rechten Musikszene gewusst hätten.
In der Tat sehen die Richtlinien für die Führung von V-Leuten vor, dass
diese bezahlten Informanten keine schweren Straftaten begehen und auch
keine steuernde Funktion innerhalb der Szene haben dürfen. Diese
Anordnung, die für Polizeispitzel klare Vorgaben bietet, ist jedoch bei
V-Leuten des Verfassungsschutzes umstritten, da der Verfassungsschutz
keine Ermittlungsbehörde ist und damit auch in solchen Fällen
keine Verpflichtung zum Eingreifen besteht.
Dennoch ist der Brandenburger Innenminister unter Druck. Sollte sich
herausstellen, dass das Wirken von Toni S. den Ermittlern bekannt war,
so muss sich der CDU-Rechtsaußen Schönbohm vorwerfen lassen mit einem
solchen Vorgehen gegen die rechtsextreme Szene deren Strukturen gestärkt
zu haben. Politisch tragbar ist eine solche Vorgehensweise nicht, selbst
wenn sie durch einen Graubereich im Gesetz nicht ausdrücklich verboten
sind.
"Arischer Bruder" verhaftet
hagalil.com 01-08-02 |