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Deutscher Alltag anhand von Abschiebungen, Übergriffen und Friedhofsschändungen...

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Das Amtsgericht Usingen (Hessen) hat einen 41jährigen Asylbewerber zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, weil er bereits zum fünften Mal gegen die Auflage des Ausländeramts verstoßen hat, den Obertaunuskreis nicht zu verlassen. Wie der Usinger Anzeiger am 15. April berichtete, hatte der Mann gegen den Strafbefehl zunächst Einspruch erhoben, da ihm der Grenzübertritt aus persönlichen Gründen notwendig erschien. Der Richter entgegnete dem Mann jedoch vor Gericht: »Sie sind trotz besseren Wissens zum wiederholten Male aus dem Hochtaunuskreis gefahren, haben sich damit strafbar gemacht und wollen, dass ich sie trotzdem freispreche? So funktioniert das nicht.« Er kam zu dem Urteil, dass eine Notsituation nicht erkennbar gewesen sei. Auf Anraten des Amtsanwalts nahm der Beklagte schließlich den Einspruch zurück, um sich weitere Kosten zu ersparen. Aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der PDS-Abgeordneten Petra Pau geht hervor, dass im Februar die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten in Deutschland gegenüber dem Vormonat von 554 auf 587 gestiegen ist. Das berichtete das Neue Deutschland am 14. April. Seit Dezember ist die Zahl der Straftaten nach einer Pressemitteilung der Politikerin um 15 Prozent gestiegen. Die Zahlen haben Pau zufolge jedoch nur vorläufig Geltung: »Allein die Angaben der Ämter für Verfassungsschutz liegen häufig um 50 Prozent höher als die des Innenministeriums.« Auffallend sei vor allem der Anstieg rechtsextremistischer Gewalttaten. Hier stieg die Zahl von 30 Fällen im Dezember und 29 im Januar auf 45 Fälle im Februar. Am 13. April besprühten Unbekannte fünf Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof in Bausendorf (Rheinland-Pfalz) mit Nazisymbolen und Parolen. Ein Spaziergänger entdeckte die Schmierereien. Ebenfalls von unbekannten Tätern beschmiert wurde das jüdische Mahnmal in der Münchner Straße in Berlin-Schöneberg. Ein Passant entdeckte ein Hakenkreuz und SS-Runen am Morgen des 10. April. Die Ausländerbehörde des Landkreises Osterholz-Scharmbeck (Niedersachsen) plant nach Angaben des niedersächsischen Flüchtlingsrats, eine traumatisierte und depressive Kurdin in die Türkei abzuschieben. Wie die taz Bremen am 10. April berichtete, habe die Behörde darauf bestanden, die »Reisefähigkeit« der abgelehnten Asylbewerberin trotz ihres Klinikaufenthalts und mehrerer Suizidversuche festzustellen. Der zuständigen Amtsärztin zufolge könne eine »konsequente Beaufsichtigung ab Mitteilung der bevorstehenden Abschiebung und Fortsetzung der medikamentösen Therapie« die Reisefähigkeit herstellen, wobei jedoch auch nicht auszuschließen sei, »dass sich durch dieses Vorgehen die Depression verschlimmert«. Die Ausländerbehörde zog aufgrund dieser Bewertung den Schluss, die Frau als reisefähig einzustufen und in Begleitung eines Arztes abzuschieben.

Jungle World
Jungle World Nummer 18 vom 21.04.2004

kt / hagalil.com / 2004-04-21

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