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Judentum und Israel
haGalil onLine - http://www.hagalil.com
     

 
Erfolgreiches Engagement von haGalil gegen Rechtsextremismus im Internet:
Meldeformular hat sich bewährt

Quelle BfV / KölnVon Rechtsanwalt Dr. Dan Maor, Tel Aviv

Nach einer Pressemitteilung der PDS-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke erklärte die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, daß im Jahr 2000 298 polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Propaganda im Internet aufgenommen worden seien. Dies würde bedeuten, daß ungefähr jede vierte der entsprechenden Strafverfahren auf Initiative der mit haGalil onLine und dem Förderverein haGalil zusammenarbeitenden Rechtsanwälte eingeleitet wurde.

Nach eigenen Unterlagen haben die Rechtsanwälte, die mit haGalil onLine und dem Förderverein haGalil zusammenarbeiten, im Jahr 2000 annähernd 100 Strafanzeigen wegen rechtsextremistischer Inhalte im Internet erstattet. Ein großer Teil dieser Anzeigen war auf Hinweise von Lesern des größten jüdischen Onlinedienstes in Europa, www.hagalil.com, zurückzuführen, ein anderer Teil beruhte auf eigenen Recherchen.

Dabei ist freilich zu beachten, daß einige, wenige der im Jahr 2000 erstatteten Strafanzeigen erst im Jahr 2001 von den Staatsanwaltschaften registriert wurden. Umgekehrt wurden aber auch Anzeigen von Ende 1999 erst im Jahr 2000 statistisch erfaßt. Nicht bekannt sind auch die in der Bundesstatistik verwendeten Erfassungskriterien - wobei antisemtisiche Volksverhetzung, in fast allen Strafanzeigen der zutreffende Tatvorwurf, eigentlich stets unter die Definition der "rechtsextremistischen Propaganda" fallen dürfte.

Es kam zu Verurteilungen

Nach der von Jelpke verbreiteten Mitteilung gab die Bundesregierung bekannt, es sei im Jahr 2000 wegen rechtsextremer Propaganda im Internet zu keiner Verurteilung gekommen. Diese Angabe kann aber nur wenig aussagekräftig sein, da sie sich auf Fälle bezieht, zu denen erst im Jahr 2000 Strafverfahren eingeleitet wurden. Und daß keines dieser Verfahren im selben Jahr durch Urteil abgeschlossen wurde, ist angesichts des Umstandes, daß in manchen Bundesländern die Auswertung einer Festplatte 14 Monate (und länger) dauern kann, nicht unbedingt erstaunlich.

Verurteilungen aufgrund der in Zusammenarbeit mit haGalil onLine erstatteten Strafanzeigen aus den Vorjahren werden zahlreich gewesen sein. Allerdings sieht die Strafprozeßordnung nicht vor, daß dem Anzeigeerstatter, der selbst nicht Opfer der Tat ist, der Richterspruch bekanntgegeben wird - einige Staatsanwälte teilen das Endergebnis des Verfahrens erfreulicher- und zulässigerweise aus eigenem Antrieb mit, die meisten ersparen sich jedoch diese Arbeit. So werden Verurteilungen oft nur aufgrund Mitteilungen in der Presse bzw. durch öffentliche Äußerungen der Täter bekannt. Dennoch sind haGalil onLine etliche solcher Verurteilungen bekannt - viele erfolgten aufgrund von Strafanzeigen, die 1999 erstattet wurden.

Einige abgeschlossene Verfahren

In einem Fall handelte es sich um einen Mann, der als "Fubbes" in den damals noch offenen Foren von haGalil onLine sein Unwesen trieb und inzwischen rechtskräftig verurteilt wurde. Zuvor wurde bei einer Hausdurchsuchung festgestellt, daß über dem PC des Täters eine Hakenkreuzfahne hing, die wohl einen inspirierenden Eindruck auf seine Aktivitäten im Internet entfaltete. Gefunden wurde in der Wohnung nach Täterangaben auch rechtsextreme Literatur.

Ein Freiburger Student, der sich in denselben haGalil-Foren als "Historiker" ausgab, leugnete die Schoah. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe (6 Monate auf Bewährung) verurteilt.

Der auch in Verfassungsschutzberichten erwähnte Ex-NPD-Funktionär Axel Möller aus Stralsund erhielt einen Strafbefehl, wonach er wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe zahlen sollte. Er legte gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein, allerdings sehr erfolglos, denn die Anzahl der Tagessätze wurde im Gerichtsurteil erhöht.

Erwähnenswert ist auch ein gutsituierter Weinbauer aus dem Burgenland, der sich in den Foren von haGalil unter dem Pseudonym "Werwolf" betätigte. Er wurde im Jahr 2000 vom Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen eines Verstoßes gegen das österreichische Verbotsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Auch auf US-amerikanischen Servern gehostete Hetze ist dem Strafrecht zugänglich

Für das Jahr 2001 ist mit etlichen weiteren Verurteilungen aufgrund der Aktivität von haGalil onLine zu rechnen - und zwar diesmal auch wegen angeblich der deutschen Strafverfolgung nicht zugänglicher Seiten, die auf US-amerikanischen Servern gelagert werden.

Nazipropaganda 
- manchmal auch "gutbürgerlich" verpackt

Die im Jahr 2000 erstatteten Anzeigen betrafen rechtsextremistische Webseiten, Foren und Forenbeiträge oder andere Dateien volksverhetzenden Inhalts. Das Kaleidoskop der angezeigten Webseiten reicht von durchgehend im NS-Propaganda-Stil gestalteten Auftritten und versuchten Absprachen zur Waffenbeschaffung für rechtsterroristische Zwecke (die Täter wurden ermittelt) bis hin zu privaten Homepages, in denen hinter einer "bürgerlichen Fassade" neben allerlei Harmlosem auch NS-Material angeboten wird. In den zuletzt genannten Fällen verrät die in den Ankündigungen und Links zu diesen Seiten verwendete Semantik dann oft, daß die Urheberin oder der Urheber der Seite solchem Gedankengut durchaus zugetan ist und nicht aus "Naivität" etwas ins Netz gestellt hatte, das für harmlos gehalten wurde. Dies ist auch ein wichtiges Gegenindiz gegen ein bevorzugtes Argument von Strafverteidigern.

Moorhühner und Geheimgesellschaften

Die von den Anzeigen erfassten strafrechtlich relevanten Dateien betrafen unter anderem Spiegelungen des berüchtigten "Nazi-Moorhuhn"-Spieles, in dem die Grafiken der abzuschießenden Moorhühner durch Darstellungen von Figuren mit "jüdischen Attributen" (gemeint sind Schläfenlocken und Kippoth) ersetzt wurden, oder Textarchive, in denen die sogenannten "Protokolle der Weisen von Zion" abrufbar sind, oder auch das unter dem Pseudonym "Jan van Helsing" veröffentlichte Machwerk "Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert", das längst bundesweit beschlagnahmt ist und in dem antisemitische Verschwörungstheorien in neuer Form wiedergekäut werden.

Ziel: Ermittlung und nicht frühzeitige Warnung
des Urhebers

HaGalil onLine, der Förderverein und die kooperierenden Rechtsanwälte wenden sich niemals an die Provider rechtsextremer Seiten, es sei denn, eine Strafverfolgung erscheint von vornherein aussichtslos. Denn der Täter und sein Umfeld würden bei einer plötzlichen Löschung der Inhalte durch den Provider gewarnt, etwa noch vorhandene Beweise könnten oft mit einem Knopfdruck für immer vernichtet werden.

Die Täterermittlung wird von haGalil onLine für wichtiger erachtet als die Gefahr, daß rechtsextreme Webinhalte noch etwas länger im Netz stehen. Denn: Eine Ermittlung des unmittelbaren Urhebers rechtsextremer Seiten - im Gegensatz zur Verwendung von Mißbrauchs-Formularen der Provider - hat den Vorteil, daß der Täter bei Polizei und Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem bekannt wird. Der Täter ist abgeschreckt und wird seine Inhalte nicht gleich nach der Zwangslöschung beim nächsten "Free-Provider" unterbringen. Und nach einer Verurteilung wird seine Tat im Bundeszentralregister eingetragen. Dies hat z.B. folgende Konsequenzen:

  1. Gewerbebehörden werden etwa beim Antrag auf eine gaststättenrechtliche Erlaubnis genauer nachklopfen,
  2. Die zuständigen Stellen werden waffen-, sprengstoff- oder jagdrechtliche Erlaubnisse nicht erteilen oder widerrufen,
  3. Im Zusammenhang mit der Einstellung/Fortsetzung der Beschäftigung im öffentlichen Dienst liegt ein Anhaltspunkt für die mangelnde Verfassungstreue vor,
  4. Sollte der Täter Mitglied eines Vereins, einer "Kameradschaft", etc., sein, haben die Innenbehörden als Verbotsbehörden Beweismaterial hinsichtlich der Betätigung der Mitglieder an der Hand.
  5. Selbst wenn es nur bei einem Ermittlungsverfahren bleibt, geschieht in der Regel folgendes:

  6. Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber oder berufsständische Einrichtungen (etwa Anwalts- oder Ärztekammern) erfahren von dem Verdacht rechtsextremer Betätigung ihres Arbeitnehmers oder Mitgliedes,
  7. Bei Jugendlichen werden die Jugendbehörden kontaktiert, die vielleicht auch einmal einen Blick in's Elternhaus werfen,
  8. Bei Schülern werden die Schulleiter informiert, die dann über die rechtsextremistische Betätigungen ihrer Schüler informiert sind,
  9. Die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden führen auch ein Register mit eingestellten Fällen. Sollte der Täter erneut in Erscheinung treten, ist es unwahrscheinlicher, dass noch einmal "Geringfügigkeit" angenommen wird.

Bei massivem Mißbrauch unter Nutzung bestimmter Internetangebote können gegen betreffende Provider zudem aufsichtsrechtliche Mittel nach dem Medienstaatsvertrag durchgeführt werden, die sich dann gegen den Provider richten.

Ermittlungen benötigen Zeit

Geht eine Mitteilung im Meldeformular ein, bedeutet dies also in den allermeisten Fällen nicht, daß die betreffenden Seiten gleich vom Netz verbannt werden. Zunächst werden die mit der Bearbeitung betrauten Rechtsanwälte, die sehr viel Zeit - ehrenamtlich - in die Verfolgung rechtsextremer Internetinhalte investieren, die Anzeige formulieren, was wegen der technischen und rechtlichen Komplexität der Angelegenheit oft sehr aufwendig ist. Nach der üblichen Eingangsprüfung und Erfassung bei der Staatsanwaltschaft sind dann oft weitere, manchmal umfassende Ermittlungen und Beweissicherungen nötig, bevor eine Löschung der Inhalte oder ein "erster Zugriff" beim Verdächtigen erfolgen kann. Schließlich geht das Interesse der Staatsanwaltschaften dahin, Beweise zu erlangen, die auch vor Gericht Bestand haben.

Schutz der Anzeigenerstatter wird großgeschrieben

Das Meldeformular sieht die Angabe persönlicher Daten des Anzeigenerstatters vor. Der Anzeigenerstatter soll ein "Feedback" erhalten können, damit er sehen kann, daß sein Engagement gegen Rechtsextremismus tatsächlich auch zu Ergebnissen führt. Sobald etwa eine Eingangsbestätigung der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegt, wird ihm auch die Geschäftsnummer des Verfahrens mitgeteilt. Sofern eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens gemacht wird, wird sie ebenfalls an den Anzeigeerstatter weitergegeben. Dennoch besteht für ihn keine Gefahr, unangenehmen "Besuch" der "Kundschaft" zu erhalten: Die Strafanzeigen werden von den Rechtsanwälten stets im eigenen Namen, nicht im Namen des Meldenden, erstattet. Aus der Verfahrensakte ist daher nicht ersichtlich, von wo die Information stammt. Diese Information ist zudem rechtlich privilegiert, die Rechtsanwälte können und werden die Auskunft über ihre Informationsquellen verweigern. Derartige Anfragen sind allerdings noch nie gestellt worden und sind auch nicht zu erwarten.

Keine unnötige Belastung der Ermittlungsbehörden

Die über das Meldeformular erstatteten Anzeigen werden nicht, wie bei einigen anderen Meldestellen, ungefiltert einfach an Behörden weitergeleitet, sondern zunächst aufgrund profunder technischer Kenntnisse und langjähriger Erfahrung mit dem Internet hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz und der technischen Möglichkeit einer Täterermittlung geprüft. Sodann werden, soweit dies ohne die besonderen Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden möglich ist, eigene Ermittlungen zur Person des Täters unternommen, wobei ausschließlich allgemein zugängliche Quellen zur Verfügung stehen und ausgewertet werden. 

In vielen Fällen wird bereits im Zuge dieser eigenen Ermittlungen ein Verdächtiger namentlich bekannt. Erst wenn die eigenen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, leiten die damit betrauten Rechtsanwälte die Ergebnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter, und zwar zusammen mit detaillierten Ausführungen zur Sach- und Rechtslage, die es auch einem in den technischen Besonderheiten des Internet eher unerfahrenen Staatsanwalt ermöglichen sollten, effektive Strafverfolgung zu betreiben.

Eigene Initiativermittlungen

Sobald die mit haGalil onLine und dem Förderverein zusammenarbeitenden Rechtsanwälte aufgrund ihrer Ermittlungen Kenntnisse über einschlägige Tätergruppen oder mehrfach im Netz vorhandene Veröffentlichungen gewinnen, nehmen sie auch auf eigene Initiative weitere Ermittlungen vor. Auch die daraus gewonnenen Erkenntnisse, soweit sie verwertbar sind, werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Beratung von Ermittlungsbehörden

Die Rechtsanwälte von haGalil teilen auf Anforderung ihre technischen Kenntnisse mit den Verantwortlichen bei den zuständigen Behörden. Auf Anregung von Behörden findet etwa eine - unentgeltliche - allgemeine Beratung statt, bei der von haGalil onLine die gewonnenen Erfahrungen bei der Täterermittlung mit den Behörden geteilt werden können.

Vor kurzem hat ein mit haGalil onLine und dem Förderverein zusammenarbeitender Rechtsanwalt die technischen und rechtlichen Erfahrungen, die durch die bisherige Aktivität gewonnen wurden, auch schriftlich zusammengetragen. Das so entstandene Papier, das nur an Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wird, stieß bei diesen Stellen auf deutliches Interesse.

Die Kooperation findet aber auch Grenzen. Entsteht der Eindruck, daß Ermittlungsbehörden nicht oder nur schleppend tätig sind, werden die zuständigen Aufsichtsbehörden eingeschaltet, damit diese in die Lage versetzt werden, auf die zügige und effektive Erledigung hinzuwirken.

Schlußgedanke

Man sollte sich stets vor Augen halten, daß es sich bei rechtsextremen Propagandadelikten und Angriffen auf die Menschenwürde, nicht etwa um Lappalien handelt. Mit ihrem Gedankengut, dessen Verbreitung sie suchen, stellen solche Täter eine unmittelbare Gefährdung für die Demokratie und das Miteinander in der Gesellschaft dar, indem sie absichtlich das gesellschaftliche Klima vergiften. Die notwendige soziale Kontrolle ist daher eine Aufgabe nicht nur des Staates, sondern der gesamten Gesellschaft.

haGalil onLine 22-03-2001

 


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