Rechtsextremistische Straftaten:
Informationen zum Erkennen
Inhalt
1.
Nachfolgende
Zeichen sind verboten
1.1 (Strafbar nach §§ 86a, 86Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4
Strafgesetzbuch - StGB -)

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Hakenkreuz
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Symbol der NSDAP
(in allen Variationen verboten)
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Hakenkreuz
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seitenverkehrt
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Hakenkreuz
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negativ, Symbol der
Aktionsfront Nationaler Sozialisten
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Hakenkreuz
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leicht verändert (Swastika - Kreuz)
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Doppel-Sigrune
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Zeichen der Waffen-SS
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Sigrune
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(germanisches "S") Zeichen des Deutschen
Jungvolkes
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Sigrune
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abgeändert, Symbol der verbotenen Aktionsfront
Nationaler Sozialisten/ Nationaler Aktivisten (ANS/NA)
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Wolfsangel
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Zeichen für Wehrhaftigkeit, auch Zeichen der verbotenen
Jungen Front
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Zivilabzeichen
der SA
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Reichskriegsflagge
mit Hakenkreuz
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BNS
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Symbol vom
"Bund nationaler Studenten (BNS)"
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Lodernde Flamme
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Symbol v.
"Nationalen Sammlung" (NS)
"NS" doppelt umrahmt -
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VSBD/PdA-Abzeichen
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Symbol v. "Volkssozialistischen Bewegung
Deutschlands/Partei der Arbeit" (VSBD/PdA)
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Keltenkreuz
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In § 86a Abs. 2 StGB, 2. Satz heißt es: "Den in Satz 1
genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich
sind.".
Besonderheiten:
-
Hakenkreuz auf Flugzeugmodellen, die in den Handel kommen,
strafbar nach § 86a bezweckt die "Verbannung von solchen Kennzeichen aus der
Öffentlichkeit"
-
Abbildung von SA-Standarten auf einem Buchumschlag
strafbar gem. § 86a III StGB, nicht jedoch bei antiquarischem Handel mit
Büchern aus der NS-Zeit.
1.2 nicht strafbar, aber gegebenenfalls Gefahr für die öffentliche Ordnung
(Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG))

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Reichskriegsflagge ohne Hakenkreuz
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ODALRUNE
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TRISKELE / Sonnensymbol
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KU KLUX KLAN-Zeichen
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LEBENSRUNE - ohne zusätzlichen Hinweis auf die
"SA"
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2. Grußformen / Parolen / Sonstiges (ggf. strafbar nach § 86a
StGB)
2.1 strafbar
-
"Sieg Heil" / "Sieg und Heil für Deutschland" -
Parteitags- und Massenparole
-
"Heil Hitler", Grußform in Worten, aber auch mit
ausgestrecktem Arm ohne Worte
-
"Mit deutschen Gruß" (in Briefen, wenn Aufmachung und
Inhalt des Briefes erkennen lassen, dass nationalsozialistischer
Sprachgebrauch gemeint ist)
-
"Meine Ehre heißt Treue" (Losung der SS)
-
"Ein Volk, ein Reich, ein Führer" (allgemeine Parteilosung
der NSDAP)
-
HITLERGRUSS
-
WIDERSTANDSGRUSS oder KÜHNENGRUSS
-
Offenkundig scherzhafte Verwendung einer
nationalsozialistischen Grußformel
-
Hitlerbilder (bei fehlender Sozialadäquanz)
2.2 nicht strafbar, aber gegebenenfalls Verstoß gegen die
öffentliche Ordnung (HSOG)
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3. NS-Lieder (strafbar nach § 86 a StGB)
-
"Die Fahne hoch! Die Reihen fest geschlossen! SA
marschiert..." (sog. HORST-WESSEL-LIED)
-
Melodie d. Horst-Wessel-Liedes, u. U. auch markante Teile
davon
-
"Brüder in Zechen und Gruben, Brüder ihr hinter dem
Pflug...Einst kommt der Tag der Rache, einmal da werden wir frei!
Schaffendes Deutschland erwache, brich deine Ketten entzwei!"
-
"Durch Groß-Berlin marschieren wir... SA marschiert, die
Straße frei..."
-
"Es stehet in Deutschland die eiserne Schar, die kämpfet
für Freiheit..."
-
"Es zittern die morschen Knochen... SA marschiert, die
Straße frei..."
-
"Ihr Sturmsoldaten jung und alt..."
-
"Siehst Du im Osten Morgenrot...Volk ans Gewehr!"
-
"Sturm, Sturm" (Deutschland erwache)
-
"Wir sind die Sturmkolonnen......wir sind die
Sturmkolonnen der Hitlerdiktatur!..."
-
"Hakenkreuz"
-
Verfremdeter Text eines nationalsozialistischen Liedes
("Gerade die Melodie macht Symbolkraft aus")
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4. Skinbands; inhaltl. Vortrag / Verhalten: strafbar nach §§
86, 86a, 111, 130, 131 StGB, § 6 GjS
Eine Liste der beschlagnahmten bzw. indizierten (nicht
verbotenen, jedoch kein Zugang für Kinder und Jugendliche) Titel werden
regelmäßig im BPjS-Report (Bundesprüfstelle für jugendgefährdenter Schriften,
http://www.bpjs.bmfsfj.de) veröffentlicht und können gegen Entgelt bei
der BPjS, Kennedyallee 105-107, 53175 Bonn, Tel.: 0228/376631 oder 376632, Fax:
0228/379014 angefordert werden.
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5. Verbotene
Computerspiele (beispielhafte Aufzählung) siehe
auch BPjS-Report
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6. Beispielhafte Aufzählung strafbarer volksverhetzender
Äußerungen (§ 130 StGB)
-
"Die...sollte man vergasen"
-
"Die ...sind Untermenschen"
-
Gleichstellung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe mit
Tieren, die man abschießen könne
-
Forderung nach einem Eheverbot zwischen.... und "Ariern"
-
Bezeichnung sexueller Beziehungen mit Andersfarbigen als
"grobe Perversion"
-
Türschild "... und ähnlichem Ungeziefer ist der Zutritt
nicht erlaubt"
-
Parole "Jude verrecke"
-
Bezeichnung von Asylbewerber als Wirtschaftsschmarotzer,
Tagediebe, Faulenzer und Zigeuner
-
Äußerung über Minderheiten "Leider sind sie nicht zum
Abschuss freigegeben."
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7. Verbotene Organisationen / Vereine / Parteien
Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationale Aktivisten
(ANS/NA) |

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Kennzeichen:
SIGRUNE mit waagerechten Spitzen sowie Hakenkreuz negativ - wurde auf
Armbinden der ANS/NA verwendet
einschließlich:
Aktion Ausländerrückführung - Volksbewegung gegen Überfremdung und
Umweltzerstörung (AAR)
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Freundeskreis Deutsche Politik (FK) |
Bund Deutscher National-Sozialisten (Wille und Weg) |
Bund Nationaler Studenten (BNS) (s. Ziff. 1.1) |
Junge Front (JF) - Jugendorganisation der VSBD/PdA (s. Ziff.
1.1)
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Nationale Sammlung (NS) |

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Kennzeichen
Lodernde Flamme, doppelt umrahmt "N.S." (s. Ziffer 1.1) |
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
(NSDAP) |
Unabhängiger Wählerkreis Würzburg
- Arbeitskreis für Wiedervereinigung und Volksgesundheit (UWK) |
Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / Partei
der Arbeit (VSBD/PdA) |

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Kennzeichen
VSBD/PdA-Abzeichen (s. Ziffer 1.1) |
Deutscher Kameradschaftsbund Wilhelmshaven (DKB) |
Heimattreue Vereinigung Deutschlands (HVD) |
Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) |
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Kennzeichen |
Deutsche Alternative (DA) |
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Kennzeichen |
Nationale Offensive (NO) |
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Kennzeichen |
Direkte Aktion Mitteldeutschland (JF) |
Nationalistische Front (NF) |
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Kennzeichen |
Wiking Jugend (WJ) |

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Kennzeichen |
Heideheim e.V. - Buchholz und Hamburg |
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8. Die derzeit wichtigsten, NICHT VERBOTENEN
rechtsextremistischen Parteien/Organisationen/Vereine
Deutsche Volksunion (DVU) |
Rechtsextremistische
Partei
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Die Republikaner (REP) |
Rechtsextremistische Partei
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Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) |
Älteste rechtsextremistische Partei Deutschlands
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Junge Nationaldemokraten (JN)
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Jugendorganisation der NPD
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Aktion Freies Deutschland (AFD)
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Organisation, die rechtsextremistische Publikationen verbreitet
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Deutsche Liga für Volk und Heimat
(Deutsche Liga)
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Sammlung ehemaliger Republikaner und
NPD-Mitglieder
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Deutsche Nationalisten (DN)
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rechtsextremistische Gruppierung (bezeichnet sich selbst
als Partei)
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Deutsche Bürgerinitiative e.V. (DBI)
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Verein um Manfred RÖDER
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Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene
e.V. (HNG)
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"Bindeglied" diverser Neonazi-Gruppen
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NSDAP-Auslands-
und Aufbauorganisationen (NSDAP-AO)
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Verbreitet
Nazi-Propaganda, die in der USA hergestellt wird
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9. Waffengesetz
Gem. § 53 Abs. 3 Nr. 5 WaffG ist das Mitführen einer Schuss-,
Hieb- oder Stoßwaffe bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. ("Waffenverbot"
bei Versammlungen vgl. Ziffer 9.3)
"Gotcha-Waffen" , die in Form und Aussehen Gewehren, Pistolen
und / oder Revolvern gleichen, verschießen mittels komprimierter Luft mit
Farbstoff gefüllte Plastikkugeln. Beim Auftreffen auf ein Ziel platzen die
Geschosse und hinterlassen Farbkleckse.
Nach dem Waffenrecht sind diese Waffen Luft-/Federdruck- bzw.
CO-Waffen gleichgestellt; die mit einem "F" im Fünfeck versehenen
"Gotcha-Waffen" haben eine Geschossenergie von weniger als 7.5 Joule und sind
von der Waffenbesitzkartenpflicht befreit (§ 2 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. a. 1.
WaffVO).
Gem. §§ 33 und 34 i.V.m. 35 Abs. 4 Nr. 1 WaffG ist zum
"Führen" der Waffe außerhalb befriedeten Besitztums ein Waffenschein
erforderlich; gem. § 45 WaffG bedarf das Schießen mit "Gotcha-Waffen" einer
Erlaubnis; Ausnahme bei Zustimmung im befriedeten Besitztum (Hausrecht) und wenn
Geschosse das Besitztum nicht verlassen können ( § 45 Abs. 6 Nr. 2 Buchst. b.
WaffG).
Der Verstoß gegen § 45 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit
nach § 55 Abs. 1 Nr. 25 WaffG dar.
Waffenrechtlich gleichgestellt sind auch die im Handel
befindlichen sogenannten SOFT-AIR-WAFFEN.
Weitere Informationen erhalten Sie
bei:
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik -
HeLP -
bildung.hessen.de
Hessischen Landeskriminalamt
Hölderlinstraße 5, 65187 Wiesbaden, Telefon:
0611 / 83-0,
Fax: 0611 / 83 2135,
Mail allgemein:
info@polizei.hessen.de
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©Hessisches Landeskriminalamt - Quelle /
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http://www.polizei.hessen.de
(Stand: August 2000) |