Der Münchner CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler darf nicht mehr behaupten, 
		der Macher der Wehrmachtsausstellung, Hannes Heer, sei wegen 
		gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
      Heer erwirkte vor dem Hamburger Landgericht eine entsprechende 
		Einstweilige Verfügung. Im Wiederholungsfall würden bis zu 500.000 Mark 
		Ordnungsgeld oder zwei Jahre Haft fällig, beschloss das Gericht. Heer 
		ist Mitarbeiter in Jan Philipp Reemtsmas Hamburger Institut für 
		Sozialforschung. Gauweiler hatte die Aussage vergangene Woche in seinem 
		offenen Brief an mehrere hunderttausend Münchner Haushalte gemacht, 
		welcher damit so auch nicht weiterverbreitet werden darf. Die Behauptung 
		sei nachweislich falsch, sagte Heers Anwalt Christian Schertz der SZ.
      Nicht bestritten wurde von Heer Gauweilers Äußerung, er sei wegen 
		Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen Sachbeschädigung 
		verurteilt. Dies hatte Heer schon zuvor in einem von ihm selbst 
		verbreiteten Lebenslauf bestätigt. Der Fall habe sich 1971 bei, so Heer, 
		»einer Demonstration gegen den Besuch des Kriegsverbrechers Hirohito« zu 
		Beginn der 70er Jahre abgespielt und habe ihm eine Geldstrafe von 1200 
		Mark eingebracht.
      Nach Angaben von Schertz ging eine gleichlautende Verfügung auch an das 
		CSU-Parteiorgan Bayernkurier. Auch dieses hatte die Behauptung 
		verbreitet.